Passgebühren: Gemeinde Weibersbrunn

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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Hauptbereich

Passgebühren

Passgebühren

Gebührentabelle für das Pass-/Personalausweiswesen (Stand: 01.01.2024) 

Ausstellung von Personalausweisen

  • Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre) 37,00 €
  • Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre) 22,80 €
  • Vorläufiger Personalausweis 10,00 €

Weitere Gebührenregelungen beim Personalausweis:

  • Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
  • Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
  • Ändern der PIN in der Gemeinde (z.B. PIN vergessen) 6,00 €
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen  gebührenfrei
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei

Ausstellung von Reisepässen etc.

  • a) Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre) 70,00 €
  • b) Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre) 37,50 €
  • c) Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich zu der in a) und b) genannten Gebühr 22,00 €
  • d) Reisepass nach a) bis c) im Expressverfahren zusätzlich zu den dort bestimmten Gebühren 32,00 €
  • e) Änderung eines Passes, vorläufigen Passes 6,00 €
  • f) Berichtigung der Wohnortangabe gebührenfrei

Ausstellung der eID-Karte für Unionsbürger

Antragstellung ab 16. Lebensjahr (Gültigkeit: 10 Jahre) 37,00 €