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Bodenrichtwerte
Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV);
Bekanntgabe der Bodenrichtwerte für die Gemeinde Weibersbrunn,
Stand: 31.12.2016
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat wiederum unterschiedliche Bodenrichtwerte – eingeteilt nach Bodenrichtwertzonen – (Die Karte mit den Richtwertzonen kann hier (ca. 2 MB, pdf) heruntergeladen werden)
Stand 31.12.2016 für den bebauten Ortsbereich von Weibersbrunn gem. § 196 BauGB beschlossen.
Nach § 12 Abs. 2 BayGaV wird die Bodenrichtwertfeststellung hiermit bekannt gegeben.
Es wurden Bodenrichtwerte zwischen 80,-- und 120,-- € je Quadratmeter festgelegt. Lt. Mitteilung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg stehen die Bodenrichtwerte ab sofort für jedermann unter der Internetseite https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=pl_bau&bgLayer=atkis&catalogNodes=1322&layers=a818e80e-78b7-4b21-8c15-d5f8abe6c420&E=526268.14&N=5531025.58&zoom=13 zur Einsicht zur Verfügung.
Weiterhin liegt die Bodenrichtwertfeststellung in der Zeit vom 21.08. bis zum 22.09.2017 während den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Weibersbrunn, Jakob-Groß-Str. 20, Zimmer Allgemeine Verwaltung, öffentlich aus.
Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Aschaffenburg, Bayernstraße 18, 63739 Aschaffenburg, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.
(§ 196 Abs. 3, Satz 2 BauGB). Schriftliche Anfragen an den Gutachterausschuss sind gebührenpflichtig und können ebenfalls auch per E-Mail an gutachterausschuss(@)lra-ab.bayern.de gerichtet werden.
Weibersbrunn, den 16.08.2017
Schreck, 1. Bürgermeister