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Gemeinde Weibersbrunn (Druckversion)

Bodenrichtwerte

Vollzug der Gutachterausschussverordnung (BayGaV);

Bodenrichtwerte Stand 01.01.2022

der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Aschaffenburg hat die Bodenrichtwertzonen zum Stichtag 01.01.2022

gemäß § 196 BauGB flächendeckend beschlossen. Diese stehen unter der Internetseite www.bodenrichtwerte.bayern.de oder auch unter

www.geoportal.bayern.de/bayernatlas (weiter „Thema wechseln“, „Planen und Bauen“, „Bodenrichtwerte“) für jede/n kostenfrei zur Einsicht zur Verfügung.

Schriftliche Anfragen sind gebührenpflichtig und können an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, gerne auch per Mailnachricht

an die Adresse Gutachterausschuss@lra-ab.bayern.de gerichtet werden.

Um Beachtung wird gebeten.

Schreck, 1. Bürgermeister

http://www.weibersbrunn.de//leben-wohnen/bauen-wohnen/bodenrichtwerte