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6. Änderung des Flächennutzungsplans
Amtliche Bekanntmachung
6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Weibersbrunn;
Bekanntmachung des Änderungs-/Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 3 BauGB für die Anpassung des Flächennutzungsplans auf dem Gemeindegrundstück Fl. Nr. 2/24 (Teilfläche) im Anschluss an die Flurabteilung „Oberer Zwiebelrain“ im Bereich Ausweichsportplatz/RK-Vereinsheim/Schießstand und dem Autobahngelände an die am 24.09.2015 vom Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen "Grillplatz mit Unterstellhütte, Jugendhütte, Toiletten, Parkmöglichkeiten etc."
Der Gemeinderat hat sich am 24.09.2015 für die Schaffung eines Grillplatzes mit Unterstellhütte, Jugendhütte, Toilettenanlage, Parkmöglichkeiten, etc. auf dem Gemeindegrundstück Fl. Nr. 2/24 (Teilfläche) im Anschluss an die Flurabteilung „Oberer Zwiebelrain“ im Bereich Ausweichsportplatz, RK-Vereinsheim/Schießstand und dem sich südlich anschließenden Autobahngelände entschieden (siehe Anhang).
Diese geplante Bebauung/Nutzung wird vom derzeitigen Flächennutzungsplan noch nicht abgedeckt. Das Landratsamt hat für die geplanten Maßnahmen eine Baugenehmigung unter der Voraussetzung in Aussicht gestellt, dass vor deren Erteilung, die Änderung des Flächennutzungsplans, unter Anpassung auf die sich neu ergebenden Verhältnisse,
beschlossen sein muss. Dies ist mit Beschluss vom 24.09.2015 geschehen (Änderungs-/Aufstellungsbeschluss). Die Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplans in diesem Flurabschnitt läuft als „6. Flächennutzungsplanänderung“.
Das Verfahren für diese 6. Flächennutzungsplanänderung wird jedoch erst dann durchgeführt, wenn die sich derzeit noch im Verfahren befindliche
„5. Flächennutzungsplanänderung“ für den aktualisierten/digitalisierten Flächennutzungsplan rechtskräftig ist. Nähere Einzelheiten zur 5. Flächennutzungsplanänderung sind in den bisher erlassenen Bekanntmachungen enthalten.
Der Aufstellungsbeschluss über die "6. Flächennutzungsplanänderung" wird hiermit bekannt gegeben.
Über die Aufnahme des weiteren Verfahrens für die 6. Flächennutzungsplanänderung betreffend den „Oberen Zwiebelrain“ wird zur gegebenen Zeit über das gemeindliche Amtsblatt informiert.
Der Vorentwurf für die geplanten Maßnahmen wird als Anhang zu dieser Bekanntmachung veröffentlicht.
Um Beachtung wird gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schreck, 1. Bürgermeister
5. Änderung des Flächennutzungsplans
Öffentliche Auslegung der 5. Flächennutzungsplanänderung (Planungsstand 24.09.2015) gem. § 3 Absatz 2 BauGB
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 25.06.2015 wurde das Genehmigungsverfahren für den aktualisierten/digitalisierten Flächennutzungsplan der Gemeinde Weibersbrunn eingeleitet und die frühzeitige Öffentlichkeits-/ Behördenbeteiligung durchgeführt.
Der Öffentlichkeit wurde die Möglichkeit eingeräumt, sich bis zum 31.08.2015 zum aktualisierten/digitalisierten Flächennutzungsplan zu äußern. Parallel hierzu, wurden die Träger öffentlicher Belange (TöB) am Verfahren beteiligt.
Die bei der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.09.2015 beschlussmäßig behandelt und in den Entwurf des Flächennutzungsplans eingearbeitet.
Dieser Entwurf ist nun Gegenstand der endgültigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
- Flächennutzungsplan (Stand 19.10.2015) (pdf-Datei 12 MB)
- Begründung zum Flächennutzungsplan mit Umweltbericht (Stand 24.09.2015)
- Umweltrelevante Informationen:
Thema 1: Trinkwasserschutz/Wasserversorgung/Niederschlags-/Abwasserbeseitigung
- a) Landratsamt Aschaffenburg, Wasser- und Bodenschutz, Stellungnahme v. 23.07.2015
- b) Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg, Stellungnahme v. 20.08.2015
- c) Gesundheitsamt Aschaffenburg, Stellungnahme v. 19.08.2015
Thema 2: Überschwemmungsgebiet
Thema 3: Naturschutz - FFH-/SPA-Gebiete
Thema 4: Windkraft
Außerdem liegt die "5. Flächennutzungsplanänderung" einschl. Begründung und oben genannten Unterlagen in der Zeit vom
19.10.2015 bis einschließlich 20.11.2015 während den Dienststunden
Montag - Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag - Mittwoch
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Weibersbrunn, Jakob-Groß-Straße 20, Zimmer Allgemeine Verwaltung zur jedermanns Einsicht öffentlich aus, in diesem Zeitraum können auch Stellungnahmen abgegeben werden.
Stellungnahmen zur 5. Flächennutzungsplanänderung können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde vorgetragen werden.Es ist auch möglich, Stellungnahmen per E-Mail zu senden.
Alle Stellungnahmen sind mit dem Betreff „Stellungnahme zur 5. Flächennutzungsplanänderung“ zu kennzeichnen.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- , Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die 5. Flächen-nutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Weitere Informationen können Sie der amtlichen Bekanntmachung vom 7. Oktober 2015 entnehmen.