Aktuell: Gemeinde Weibersbrunn

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Hauptbereich

Aktuell

Rathaus Bürgerinformation

Autor: Melisa Erkan
Artikel vom 07.04.2020

Über das Bürgerserviceportal können Sie Anträge an die Verwaltung unserer Gemeinde erfassen und diese direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterleiten.

Sollten zur Abgabe weitere Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.
Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach in der linken Navigationsleiste auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten:

  • Meldebescheinigung
  • Ausweis-Statusabfrage
  • Übermittlungssperren
  • Umzug innerhalb der Gemeinde
  • Voranzeige einer Anmeldung
  • Briefwahl-Antrag
  • Bürgerauskunft
  • Wasserzählerablesung
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregister

Darüber hinaus können Sie im Bürgerserviceportal auch ein Bürgerkonto einrichten. Dies können Sie entweder mit Ihrem neuen Personalausweis tun oder mit einem Benutzernamen und einem Passwort. Nach Einrichtung des Bürgerkontos werden die bei einer Nutzung notwendigen persönlichen Daten komfortabel aus Ihrem Bürgerkonto übernommen. Damit sparen Sie Zeit und erleichtern uns die Bearbeitung Ihres Antrages.

Wenn Sie Fragen zur Nutzung des Bürgerserviceportals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie uns gerne per Email oder {$lang_icon_phone}: 06094 9887-14

Ihr Einwohnermeldeamt informiert:

Vollzug des Bundemeldegesetzes;
Eintragung von Übermittlungssperren

Es besteht für Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen),
  • über Alters- und Ehejubiläen (Auskunft an Presse, Rundfunk, Parteien, Wählergruppen usw.),
  • für die Herausgabe von Einwohnerbüchern oder ähnlichen Nachschlagewerken,
  • an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für die Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial zum Wehrdienst

in schriftlicher und mündlicher Form zu widersprechen. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig.

Die jeweilige Übermittlungssperre wird entsprechend eingetragen.

Wenn sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung zu widersprechen. 

Übermittlungssperren verhindern die Weitergabe Ihrer Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck.

Datenübermittlungen an andere Behörden und sonstige öffentliche Stellen sind auch bei Vorliegen einer Auskunftssperre möglich. Auskunfts- und Übermittlungssperren sind kostenfrei. 

Bitte melden Sie sich im Rathaus, wenn Sie der Datenübermittlung widersprechen möchten.