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Passgebühren
Passgebühren
Gebührentabelle für das Pass-/Personalausweiswesen (Stand: 01.01.2021)
Ausstellung von Personalausweisen
- Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre) 37,00 €
- Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre) 22,80 €
- Vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Weitere Gebührenregelungen beim Personalausweis:
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
- Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
- Ändern der PIN in der Gemeinde (z.B. PIN vergessen) 6,00 €
- Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Ausstellung von Reisepässen/Kinderreisepässen etc.
- a) Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre) 60,00 €
- b) Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre) 37,50 €
- c) Reisepass mit 48 Seiten zusätzlich zu der in a) und b) genannten Gebühr 22,00 €
- d) Reisepass nach a) bis c) im Expressverfahren zusätzlich zu den dort bestimmten Gebühren 32,00 €
- e) Kinderreisepass 13,00 €
- f) Änderung eines Passes, vorläufigen Passes und Verlängerung eines Kinderreisepasses etc. 6,00 €
- g) Berichtigung der Wohnortangabe gebührenfrei
Ausstellung der eID-Karte für Unionsbürger
Antragstellung ab 16. Lebensjahr (Gültigkeit: 10 Jahre) 37,00 €